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ADVO - INKASSO
Sie haben Forderungen und wollen Kosten sparen - gutes Geld nicht hinter schlechtem hinterherwerfen - das ist verständlich und nachvollziehber. GOADVO bietet allen Privatpersonen, Existenzgründern und Gewerbetreibenden ein online-gestütztes anwaltlich geleitetes Inkassoverfahren an, dass sich in seinen Bedingungen von denen vieler Inkassoinstitute positiv unterscheidet. Dazu haben Sie den Vorteil, dass ein Anwalt von vornherein ihre Inkassoangelegenheit betreut, sie im Falle des Scheiterns des Inkassoverfahrens nicht den Auftragnehmer wechseln müssen, wenn eine gerichtliche Duchsetzungen angezeigt ist. Alle Informationen sind von vornherein in einer Hand. Füllen Sie einfach das Formular aus und setzen damit ein professionelles Inkassoverfahren, das ADVO-INKASSO, in Gang. Wann ein Inkassoverfahren angezeigt ist und keine Verjährung eingetreten ist, entnehmen Sie den nachfolgenden Informationen, gefolgt von den Regeln des Inkassoverfahrens. Alle Schuldnerdaten werden in der ADVO-SCHULDNERLISTE gespeichert. Mitglieder von ADVO-INKASSO können die stets aktualisierte Liste zahlungsunwilliger Schuldner gegen eine Gebühr von 15 € ein Jahr lang einsehen und sich informieren.
Wann ist ein Inkassoverfahren sinnvoll ?
Zweck des Inkassoverfahrens - Verjährungsfristen
Regeln des ADVO-Inkasso
Träger des Inkassoverfahrens sind die RAe Aping, Meyer, Retz-Stein, Buschkrugallee 53, 12359 Berlin. Die anwaltlichen Inkassogebühren trägt der Schuldner. Der Kunde zahlt nur einen geringen Vorschuss auf die vom Schuldner zu zahlenden Gebühren (Einleitungsgebühr) von 5,90 € bei Forderungen bis 1000 € und 14,90 € bei höheren Forderungen. Das Inkassoverfahren umfasst zwei bis drei außergerichtliche Inkasso-Mahnschreiben, evt. den Abschluss von Abzahlungsvereinbarungen und Vergleichen und die Zahlungseingangskontrolle auf dem Inkassoanderkonto. Die Schuldnerdaten werden in die ADVO-Schuldnerliste eingetragen. Für optionale Zusatzleistungen, wie EMA-Anfrage, Schuldnerregisterauskunft gelten die Gebühren der ADVO-Dienstleistungen. Der Inkassoauftrag gilt als verbindlich, wenn der Kunde die ihm nach Absendung des Formulares gesandte Rechnung über die Einleitungsgebühren bezahlt.